Grundleistungen
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Besondere Leistungen
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Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewähr-leistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
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Überwachen der Mängelbeseitigung, die innerhalb der Verjährungsfrist der Gewähr-leistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 3 Jahren ab Abnahme auftreten
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Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherstellungen
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Erarbeitung der Wartungsplanung und Wartungsorganisation
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Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
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Ingenieurtechnische Kontrolle des Energie-verbrauchs und der Schadstoffemission
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Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse (insbesondere in Dateiform) samt behördlich relevanten Schriftstücken zu einer Objektdokumentation
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Vorbereitung für und Mitwirkung bei Außer-streitverfahren vor Schlichtungsein-richtungen, Schiedsgerichten sowie bei Streitverfahren vor ordentlichen Gerichten
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